Für den ersten Prüfungsteil, die "Basisqualifikation" der IHK-Prüfung „Industriemeister Metall“ ist zuzulassen, wer einen der drei folgenden Nachweise erbringt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis vorweisen kann.
Für den zweiten Prüfungsteil, die "Handlusgspezifische Qualifikation" der IHK-Prüfung „Industriemeister Metall“ ist zuzulassen, wer folgende Nachweise erbringt:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.