Für den ersten Prüfungsteil, die "Basisqualifikation" der IHK-Prüfung „Industriemeister Mechatronik“ ist zuzulassen, wer einen der drei folgenden Nachweise erbringt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis vorweisen kann.
Für den zweiten Prüfungsteil, die "Handlungsspezifische Qualifikation" der IHK-Prüfung „Industriemeister Mechatronik“ ist zuzulassen, wer folgende Nachweise erbringt:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.