Für den ersten Prüfungsteil, die "Basisqualifikation" der IHK-Prüfung „Industriemeister Kunststoff und Kautschuk“ ist zuzulassen, wer einen der drei folgenden Nachweise erbringt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Für den zweiten Prüfungsteil, die "Handlungsspezifische Qualifikation" der IHK-Prüfung „Industriemeister Mechatronik“ ist zuzulassen, wer folgende Nachweise erbringt:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.