Leitungsanlagenrichtlinie/passiver Gebäudebrandschutz
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Zusammenfassung
Leitungsanlagen gehören zur technischen Gebäudeausrüstung. Sie dienen der Versorgung und Entsorgung mit Energie und Wasser, aber auch mit Gasen oder Druckluft. Zu den Leitungsanlagen gehören unter anderem Heizrohrleitungen, elektrische Kabel, Gasleitungen, oder Trink- und Abwasserleitungen. Letztere sind nach der Bauordnung NRW (§ 4) zwingende Voraussetzungen für das Errichten von Gebäuden. Leitungen können stellenweise die für den Brandschutz wichtigen Decken und Wände schwächen, oder stellen in Rettungswegen eine gefährliche zusätzliche Brandlast dar. Deshalb gibt es für Leitungsanlagen besondere Brandschutzbestimmungen, die in der Leitungsanlagenrichtlinie behandelt werden. Während dieses Trainings erfahren Sie, welche aktuellen Vorschriften es für Leitungsanlagen und Brandschutz gibt. An Beispielen aus der Praxis vollziehen Sie deren Umsetzung und Anwendung nach.
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