Rechtsgrundlagen für die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und Berufseinsteiger
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Zusammenfassung
Der Unternehmer ist gemäß Arbeitsschutzgesetz für den sicheren Betrieb von elektrischen und Betriebsmitteln verantwortlich.
Die Fachverantwortung für die Aufrechterhaltung der elektrischen Sicherheit wird einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) übertragen, die schriftlich von dem Unternehmer bestellt werden muss.
Vor diesem Hintergrund muss jede verantwortliche Elektrofachraft (VEFK) die Rechtsgrundlagen zur Aufrechterhaltung der elektrischen Sicherheit und die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kennen
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