Transporte von gefährlichen Abfällen
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Zusammenfassung
Abfälle können sowohl bei der Handhabung als auch beim Transport Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Zu den möglichen Risiken gehören Brände, Explosionen, Vergiftungen, Verätzungen sowie die Kontamination von Boden und Grundwasser.
Daher ist es sowohl beim Umgang mit diesen Abfällen (Klassifizierung, Sortierung, Verpackung und Vorbereitung zur Beförderung) als auch bei der anschließenden Beförderung vom Abfallerzeuger zum Zwischenlager/Entsorger notwendig, eine ganze Reihe von einschlägigen Vorschriften zu kennen und zu beachten.
Das Umgangsrecht sieht hier in erster Linie den Arbeitgeber in der Pflicht, die Mitarbeiter beim Umgang mit gefährlichen Gütern nach Erstellung der jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Schäden zu bewahren.
Die Gefahrgutvorschriften dagegen zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit sowie das Wohl von Menschen, Tieren und der Umwelt beim Transport der gefährlichen Abfälle sicherzustellen. In der Verantwortung stehen hier u a. die Funktionsbereiche Absender, Beförderer, Verlader, Verpacker und Fahrzeugführer.
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