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Betreiberpflichten bei Brandmeldeanlagen
Gemäß DIN VDE 0833-1 „GMA – Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ bestehen klare Anforderungen an den Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage (GMA).
- Der Betreiber muss selbst eine eingewiesene Person sein oder eine solche beauftragen.
- Zudem trägt er die Verantwortung, dass die zuständige Person ihr Wissen über die Anlage stets aktuell hält – beispielsweise durch Einweisungen, Unterweisungen oder Betreiberschulungen beim Hersteller oder einer Fachfirma.
Termin Dauer Ort 11.12.2025 08:30-11:30 3 Stunden Leverkusen 11.12.2025 13:30-16:30 3 Stunden Dormagen 12.05.2026 08:30-11:30 3 Stunden Leverkusen 12.05.2026 13:30-16:30 3 Stunden Dormagen - CHP-7015052,5 Stunden
Verhalten bei Ölschäden und Unfall