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Wiederholungsschulungen in Leverkusen zum Thema Atemschutz gemäß DGUV Regel 112-190 + DGUV Grundsatz 312-190
Auffrischungs- und Unterweisungsschulungen sind ein wichtiger Bestandteil im Umgang mit Atemschutzgeräten. Aus diesem Grund ist eine Schulung einmal jährlich für jeden Atemschutzträger verpflichtend. Bei Atemschutz mit Rettung und Sicherungsaufgaben erfolgt die Schulung sogar alle 6 Monate.
Unsere Auffrischungs- und Unterweisungsschulungen sind kombinierte Schulungen und behandeln themenübergreifend alle relevanten Bereiche. In der Übersicht finden Sie eine Auswahl an Schulungen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Themen abgedeckt werden.