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Wer wird gefördert und was wird gefördert?

Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn die Notwendigkeit einer Qualifizierung anerkannt wird.

Anpassungsqualifizierungen, sind Weiterbildungen, die Ihnen die notwendigen Qualifikationen vermitteln, mit denen Sie Ihre bisherigen Kenntnisse und Fähigkeiten aktualisieren oder ergänzen können.

Abschlussorientierte Maßnahmen verhelfen Ihnen zu einem anerkannten Berufsabschluss. Das kann eine Umschulung sein, die Vorbereitung auf eine externe Prüfung oder eine Teilqualifikation.

Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch. Sprechen Sie dazu in jedem Fall mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

 

Der Bildungsgutschein 

Mit einem Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten übernommen. Dazu gehören:

  • Lehrgangskosten (inklusive Lernmittel, Prüfungsgebühren, evtl. Arbeitskleidung)
  • Fahrtkosten
  • evtl. Kinderbetreuungskosten
  • evtl. Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung

Der Bezug von Arbeitslosengeld wird in der Regel weitergezahlt. 

 

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Ihre Arbeitslosigkeit beendet oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann
  • die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind

Die Entscheidung darüber, ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, obliegt der Agentur für Arbeit.

 

In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Vermittlungsfachkraft über Ihre individuellen Fördervoraussetzungen beraten.

 

Bei Fragen zu unseren Angeboten melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail.

 

Hier geht es zu unseren abschlussorientierten Maßnahmen

 

Informieren Sie sich hier über unsere Weiterbildungen 

 

Viele weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.